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Organe

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Wichtige Organe an unserer Schule - wie an jeder Schule - sind Lehrerkonferenz, Schulpflegschaft und Schulkonferenz.

Klassenpflegschaft:
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft.

Die Klassenpflegschaft wählt aus ihre Mitte zu Beginn des Schuljahres eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in). Diese nehmen an den Sitzungen der Schulpflegschaft teil.
Ferner laden sie zur Klassenpflegschaftsitzung ein und legen nach Absprache mit der Klassenleitung die Tagesordnung fest. Auch einzelne Eltern können Themen zur Tagesordnung anmelden.

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Informationen und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse .

Die Klassenpflegschaften an unserer Schule sind wie folgt:

 

Vorsitzende(r)

Stellv. Vorsitzende(r)

Klasse 1a Frösche
Frau Koß Frau  Kreuer
Klasse 1b Bücherwurm Herr Marojevic Herr Schiffer
Klasse 2a Eisbären
Frau Kiener

Frau Haberstroh

Klasse 3a Raben
Frau Kons Frau Lucas
Klasse 3b Robben Frau Teßmer

Frau Brandenstein

Klasse 4a Eulen
Frau Heub

Herr Wallraff

             

 

Schulpflegschaft:
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften, sowie deren Vertretung mit beratender Stimme.

Die oder der Schulpflegschaftvorsitzende lädt zur Sitzung ein und setzt die Tagesordnung fest.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter nimmt in der Regel in beratender Funktion an der Sitzung teilnehmen. Die Eltern können aber auch unter sich über die Bildungs- und Erziehungsarbeit beraten.

Die Schulpflegschaft wählt eine/n Vorsitzende/n und bis zu drei Stellvertretungen.
Sie wählt außerdem die Elternvertretung für die Schulkonferenz.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber allen anderen Mitwirkungsorganen der Schule.
Die Schulpflegschaft ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Wichtige Informationen und Abstimmungsergebnisse der Schulpflegschaft (z.B. die Organisation von Schulfest, Kuchenverkäufen o.ä.) sollen so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten nach Möglichkeit vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden.


Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

Vorsitzende(r) : Frau Kons
Stellvertr. Vorsitzende: Frau Heub

Kontaktdaten : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Lehrerkonferenz:
Zur Lehrerkonferenz gehören alle an der Schule unterrichtenden Lehrerinnen  und Lehrer, also Frau Bachhausen, Frau Balasch, Frau Eue, Frau Strömer-Müller, Frau Klomfaß, FrauTrennheuser, Herr Hammer und Frau Bühl.

Die Lehrerkonferenz entscheidet über Grundsätze zur Gestaltung und Verteilung des Unterrichts, sowie Aufsichts- und Vertretungskonzepte.

Schulkonferenz:
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule.

Mitglieder der Schulkonferenz:

Elternvertreter: Frau Kons, Frau Ritter, Frau Heub 

Lehrkräfte: Frau Balasch, Frau Klomfaß, Herr Hammer 

Vorsitzende: Frau Bühl


Dort arbeiten die Vertreter/innen der Eltern und die Vertreter/innen der Lehrkräfte zusammen. Die Schulkonferenz hat an Schulen mit bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder (im Verhältnis Lehrkräfte/ Eltern 1:1).
Die Schulleitung führt den Vorsitz der Schulkonferenz und hat in der Regel kein Stimmrecht. Ein Stimmrecht erhält die Schulleitung immer dann, wenn eine Stimmengleichheit vorliegt (somit gibt in diesen Fällen die Schulleitung mit ihrer/seiner Stimme den Ausschlag).  

Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.
Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in §65 Schulgesetz geregelt.

Wer mehr wissen möchte, was diese Gremien im Detail entscheiden dürfen:

 Schulgremien